Antrag zum Gästeschießen.

Antrag Mitgliedschaft


 Vom LdSSpV:

Magazine mit mehr als 10-Schuß Fassungsvermögen:

Grundsätzlich sind Magazine mit mehr als 10-Schuß Fassungsvermögen gemäß dem aktuellen Waffengesetz verboten!

Ausnahmen:
Trotzdem gibt es auch hier wieder Ausnahmen, die ich hier ausführen möchte.
Es bestand in der Vergangenheit Magazine mit mehr als 10-Schuß Fassungsvermögen, die sich im persönlichen Besitz eines Schützen befanden, bei den zuständigen Behörden anzuzeigen und anzumelden.
Wer bis zum 30.09.2021 bei den für ihn zuständigen Behörden diese Magazine angezeigt hat, bekam eine amtliche Bestätigung, dass dieses angemeldet und registriert sind und weiter benutzt werden dürfen.
Dabei ist es unerheblich, ob man überhaupt eine Waffe für diesen Magazin-Typ besitzt!!!! Die Magazine werden auch nicht (Entgegen anders lautenden Gerüchten) in eine WBK eingetragen!

Handhabung auf dem Schießstand:

Sieht die Aufsicht/Leitende Schützen mit mehr als 10-Schuß Fassungsvermögen, fordert er den Schützen auf, ihm die behördliche Genehmigung für selbiges zu zeigen.
Kann der Schütze ein entsprechendes Dokument/Schriftstück vorlegen, darf er das Magazin weiter verwenden.
Kann der Schütze kein entsprechendes Dokument vorweisen, aus Unwissenheit oder mit Vorsatz, ist das ein eindeutiger Verstoß gegen das WaffG und damit der Strafttatbestand erfüllt.
Der Schütze ist aufzufordern die Nutzung des Magazins sofort einzustellen und auf den Straftatbestand hinzuweisen.

Grundsätzlich besteht aber keine  Meldepflicht gegenüber den Behörden!


ACHTUNG

Es haben sich bis heute nur 5 Personen gemeldet.

Bitte nochmals überlegen.

 

 Die RAG möchte einen Erste Hilfe Kurs für alle Mitglieder anbieten.

Mindestteilnehmerzahl 8

Maxteilnehmerzahl: 15.

Die Abstimmung mit magerer Beteiligung fand im

18.11.2023 8:30 Uhr bis 16:00Uhr

die Mehrheit.

Dieser dient nicht nur den Schießleitern sondern Allen um die Ersthelferraten im Alltag zu erhöhen.


 

 Das nächste Schießen in Ulmen zum 26.09.23

ist ist durch Landeskommando genehmigt.

 

Nachfolgende Übungen sind beantragt:

G-R1, G-RM1, G-RM2, G-H1, G-H2, G-H3, G-RZF 1, G-HZF 1, G-H6

Für regestrierte Mitglieder hier nachzulesen.

Nach dem Ausladen wird auf den Parkplatz der Schützengesellschaft geparkt. Keinesfalls mehr am Rande der Zufahrt.

Anweisung des Standortältesten.

Hierzu werden keine Ausnahmen mehr geduldet.


 

Weiterhin wird dieses Jahr vom Vorstand gebeten möglichst viele neue Mitglieder zu werben. Auch wenn diese keine Reservisten sind.

Sprecht Bekannte, Verwandte, Interessierte an, ob sie nicht mal interessehalber den sicheren Umgang mit einer Schußwaffe, Halbautomat oder Repetierer,  kennenlernen möchten.