Bedürfnissnachweise und Corana

Hallo Kameraden.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich mitteilen, das der Bundesverantwortliche mit den Behörden spricht, wie eine generelle Handhabung der Ausfallzeiten zum Bedürfnissnachweis zu durchzuführen ist.

Sehr wahrscheinlich wir den RAG Vorsitzenden ein Text vorgeschrieben, welcher in das Schießbuch für die ausgefallenen Schießen einzutragen ist.

Nur dieser Text gewährleistet die Anerkennung der Ausfallszeiten.

Th. Mayer

Erster Vorsitzender.